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Kategorie
Medical, SGS proderm
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Die von der Europäischen Union bereits in 2014 verabschiedete CTR (Clinical Trial Regulation) ist am 31.1.2022 in Kraft getreten. In der aktuellen Übergangsfrist besteht für Hersteller von Arzneimitteln die Möglichkeit, Studien nach bekannter Prozedur (Clinical Trials Directive 2001/20/EC) zur Einreichung zu bringen. In diesem Artikel listen wir Aspekte auf, die bei der Festlegung der Einreichungsstrategie berücksichtigt werden sollten und erläutern, warum es für Hersteller sinnvoll sein kann, die Pipeline der klinischen Entwicklung im Hinblick auf Projekte zu prüfen, die vor dem Ablauf der Übergangsfrist nach o. g. Direktive zur Anmeldung gebracht werden sollten.

 

Zielsetzung der CTR

Das Ziel der am 31. Januar 2022 in Kraft getretenen Verordnung ist die Harmonisierung der Verfahren für die Einreichung, Bewertung und Überwachung klinischer Prüfungen in der Europäischen Union (EU). Damit sollen klinische Studien in Europa über die Landesgrenzen hinweg vereinfacht werden und damit der Standort Europa für Studien attraktiver gestaltet werden.

Im Mittelpunkt der CTR steht die Online-Plattform CTIS (Clinical Trials Information System). CTIS steht SPONSOREN für die Einreichung und Verwaltung ihrer Studien zur Verfügung, während Behörden das System u. a. zur Beurteilung von Anträgen nutzen. Darüber hinaus bietet die Plattform eine Datenbank für die Öffentlichkeit an, in der gezielt nach Informationen zu klinischen Studien gesucht und diese abgerufen werden können.

Die Nutzung von CTIS ist mit Beendigung der aktuell gültigen Übergangsfrist zum 31.1.23 verpflichtend. Bis dahin können SPONSOREN selbst entscheiden, ob sie die Einreichung ihres Studienantrags wie gewohnt nach den Anforderungen der Clinical Trials Directive oder nach den Bedingungen der CTR durchführen. Klinische Studien, die nach den Bedingungen der Direktive  angezeigt wurden und zum 31.1.2025 noch nicht abgeschlossen sind, müssen spätestens dann nach CTIS überführt werden.

Für single-site Studien: Die Übergangsfrist als Chance

Für multi-nationale, langfristig ausgelegte Studien bringt die Einreichung über CTIS essentielle Vorteile mit sich, da diese einmalig zentral über das System erfolgt und nicht wie bisher für jedes involvierte Land separat. Für mono-nationale und insbesondere single-site Studien gilt dieser positive Aspekt nicht. Im Gegenteil: Die Einreichung über CTIS bringt einige elementare Veränderungen mit sich, die bei der Abwägung der Einreichungsstrategie berücksichtigt werden sollten. Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte möchten wir im Folgenden auflisten:

Art und Form der Einreichung:

Ab dem 31.1.23 muss CTIS als digitale Plattform für die Einreichung genutzt werden. Sie sollte eine laienverständliche Prüfplanzusammenfassung beinhalten und in zwei voneinander getrennten Teilen übermittelt werden:

  • Teil I (Annex I CTR) umfasst mit den Abschnitten 1-10 generelle Aspekte, wie das Protokoll, Risiko-Nutzen-Bewertung und die IMP- Dokumente zu Herstellung und Kennzeichnung.
  • Teil II beinhaltet die nationalen Aspekte (Abschnitte 11-17) wie die Probandeninformation, den Qualifikationsnachweis der Prüfstelle, Versicherungsnachweis, Datenschutzerklärung sowie Angaben zur Entschädigung und zu Biobanken.

Zuständige Ethik-Kommission:

Gemäß altbekanntem Verfahren ist die am Standort des Principle Investigators ansässige, lokale Ethik-Kommission zuständig. Diese klare Regelung, die ab 31.1.23 entfällt, erlaubte den Aufbau einer fast partnerschaftlichen Kooperation zwischen CRO und der EK, mit dementsprechend eingespielten Akteuren. So können wir beispielsweise die Learnings vorangegangener Projekte im Umgang mit unserer lokalen Ethik-Kommission berücksichtigen und darauf aufbauend die Zusammenarbeit optimieren.
Die Bestimmung der zuständigen Ethik Kommission für über CTIS eingereichte Anträge obliegt den Bedingungen des jeweiligen EU-Mitgliedslandes. In Abhängigkeit von den nationalen Bedingungen ist somit zum Zeitpunkt der Einreichung unter Umständen nicht bekannt, welche der registrierten EKs für die Bewertung des Antrags zuständig sein wird.

Zeit für die Beantwortung behördlicher Rückfragen:

Nach CTR reduziert sich die Zeit zur Beantwortung behördlicher Rückfragen von 90 auf 12 Tage.

Archivierungsfrist:

Die Archivierungsfrist steigt von 15 auf 25 Jahre.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte könnte es sinnvoll sein, single-site-Studien bis zum 31.1.23 nach den Bedingungen der Direktive anzumelden. Über mögliche Zeitpläne zur Umsetzung Ihres Projekts und weitere Veränderungen, die sich aus der Umsetzung der CTR ergeben, informiert Sie unser Medical-Team gerne. Sie haben entsprechenden Beratungsbedarf? Nutzen Sie unser Kontaktformular im Bereich Medical.

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