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Untersuchung der Kompostierbarkeit und biologischen Abbaubarkeit

Branchenübergreifend bemühen sich Hersteller, nachhaltigere Praktiken zu fördern und den ökologischen Fußabdruck ihrer Produkte zu reduzieren. Dies gilt auch für unsere Kunden aus den Bereichen Kosmetik, Arzneimittel und Medizinprodukte. Zwar sind die spezifischen Anforderungen an Verpackungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten oft strenger als die von Kosmetika, da die Sicherheit und Integrität dieser Produkte von entscheidender Bedeutung ist. Doch ist auch hier der Wunsch nach nachhaltigerem Agieren deutlich spürbar.

Ein Aspekt von Nachhaltigkeitsprogrammen kann die Optimierung von Produktverpackungen sein. Zu den bekannten Maßnahmen zählen:

  • Verwendung umweltfreundlicher Materialien
  • Reduzierung von Verpackungsmaterialien
  • Vermeidung überflüssiger Verpackungen
  • Förderung von Recycling
  • Einsatz von nachhaltigen Druckfarben und Etiketten
  • Förderung von Mehrwegverpackungen

Wie nachhaltig eine Produktverpackung ist, können wir in unserem SGS Servicenetzwerk nach europäischer Norm EN 13432 untersuchen. Die Norm legt die Anforderungen an die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien fest. Sie gibt die Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Produkt als "kompostierbar gemäß EN 13432" bezeichnet werden kann.

Kompostierbar gemäß EN 13432

Wie nachhaltig eine Produktverpackung ist, können wir in unserem SGS Servicenetzwerk nach europäischer Norm EN 13432 untersuchen. Die Norm legt die Anforderungen an die Kompostierbarkeit und biologische Abbaubarkeit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien fest. Sie gibt die Kriterien vor, die erfüllt sein müssen, damit ein Produkt als "kompostierbar gemäß EN 13432" bezeichnet werden kann.

Die EN 13432 umfasst verschiedene Testmethoden und Leistungsanforderungen, die ein Produkt erfüllen muss, um als kompostierbar gemäß dieser Norm angesehen zu werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Biologischer Abbau: Das Produkt muss zu mindestens 90 % innerhalb einer bestimmten Zeitspanne biologisch abbaubar sein. Der genaue Zeitraum hängt vom Verwendungszweck des Produkts ab. In der Regel beträgt die maximale Zeit für den biologischen Abbau 6 Monate.
  • Abwesenheit von schädlichen Effekten: Das Produkt darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Qualität des Komposts haben, der aus dem Produkt entsteht. Es dürfen keine toxischen Rückstände im Kompost vorhanden sein, die das Wachstum von Pflanzen beeinträchtigen könnten.
  • Desintegrationsgrad: Das Produkt muss sich zu einem bestimmten Prozentsatz (in der Regel mindestens 90 %) in kleinere Fragmente auflösen, die im Kompost abgebaut werden können.

Die Untersuchungen zur Kompostierbarkeit und biologischen Abbaubarkeit wird von unseren Kollegen SGS INSTITUT FRESENIUS durchgeführt. Sollten Sie Fragen zu diesem Service haben, wenden Sie sich zunächst gern an unser Customer Relations & Sales-Team.

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